Gesetze / Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung QFUV § 4 Gliederung der Umschulung Die Umschulung gliedert sich in 1.einen Umschulungslehrgang nach § 5 und2.eine betriebliche Umschulungsphase nach § 6.