Gesetze / Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung

QFUV

§ 7 Teilnahmenachweise

Über die regelmäßige Teilnahme am Umschulungslehrgang und an der betrieblichen Umschulungsphase ist jeweils ein schriftlicher Nachweis durch die teilnehmende Person zu führen.

§ 6 § 8