Gesetze / Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung
QFUV§ 8 Ziel der Umschulungsprüfung
Durch die Umschulungsprüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die in § 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat.