Gesetze / Rentenanpassungsgesetz 1985 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985)

RAG 1985

§ 6 Allgemeine Bemessungsgrundlage

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1985 beträgt

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten27.099 Deutsche Mark
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung27.387 Deutsche Mark.
§ 5 § 7