Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg

RBBSTV_G__2013

§ 1

Dem am 30. August 2013 vom Land Brandenburg unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (Erster RBB-Änderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2