Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Regionalleitstellenverordnung
RLSV§ 1 Bildung und Standorte der Regionalleitstellen
(1) Die kreisfreien Städte und die Landkreise schließen die vorhandenen integrierten Leitstellen, die aus Feuerwehr-, Rettungs- und Katastrophenschutzleitstellen bestehen, zu fünf Regionalleitstellen zusammen. Die Regionalleitstellen nehmen ihre Arbeit spätestens zum 31. Dezember 2010 auf.
(2) Die Regionalleitstellen haben ihre Standorte in der Stadt Brandenburg an der Havel, der Stadt Cottbus, der Großen kreisangehörigen Stadt Eberswalde, der Stadt Frankfurt (Oder) und der Landeshauptstadt Potsdam.