Gesetze / RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung
RVWZPauschBeitrV§ 4 Zuständigkeit
Die Berechnung und die Zahlung der Beiträge wird für
1.
Wehrdienstleistende vom Bundesamt für Wehrverwaltung,
2.
Zivildienstleistende vom Bundesamt für den Zivildienst
vorgenommen.