Gesetze / Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
RechZahlV§ 16 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Posten 1
Als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind alle Arten von Verbindlichkeiten gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten auszuweisen.