Gesetze / RegZensErpG · BGBl I 2021, 1649
Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus
18 Normen · ausgefertigt 09.06.2021 · Änderungen
- Abschnitt 1 · Allgemeine Regelungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder
- § 3 Kosten der Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
- Abschnitt 2 · Bevölkerungsdaten
- § 4 Daten der Meldebehörden
- § 5 Mehrfachfallprüfung; Ergänzende Bevölkerungsstatistiken
- § 6 Verarbeitung von Daten aus dem Zensus 2022 zur Methodenentwicklung
- § 7 Zusammenführungen
- Abschnitt 3 · Weitere Datenquellen
- Unterabschnitt 1 · Erhebung von Daten zur Erprobung der Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung der Bevölkerung
- § 8 Daten der Finanzbehörden der Länder
- § 9 Daten aus den Lohn- und Einkommensteuerstatistiken
- § 10 Zusammenführung
- § 11 Löschung
- Unterabschnitt 2 · Erhebung von Daten zur Erprobung der Ermittlung des Bildungsstands der Bevölkerung
- § 12 Daten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
- § 13 Daten aus dem Zensus 2022 und dem Mikrozensus
- § 14 Zusammenführung
- § 15 Löschung
- Abschnitt 4 · Weitere Regelungen
- § 16 Verarbeitung von Daten aus dem Zensus 2022 und dem Mikrozensus für Zwecke europäischer Bevölkerungsstatistiken einschließlich Zensus
- § 17 Einrichtungsregister
- § 18 Durchführung von Untersuchungen zur Nutzung von Fernerkundungsdaten