Gesetze / RegZensErpG · BGBl I 2021, 1649

Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus

18 Normen · ausgefertigt 09.06.2021 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Allgemeine Regelungen
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder
  4. § 3 Kosten der Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
  5. Abschnitt 2 · Bevölkerungsdaten
  6. § 4 Daten der Meldebehörden
  7. § 5 Mehrfachfallprüfung; Ergänzende Bevölkerungsstatistiken
  8. § 6 Verarbeitung von Daten aus dem Zensus 2022 zur Methodenentwicklung
  9. § 7 Zusammenführungen
  10. Abschnitt 3 · Weitere Datenquellen
  11. Unterabschnitt 1 · Erhebung von Daten zur Erprobung der Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung der Bevölkerung
  12. § 8 Daten der Finanzbehörden der Länder
  13. § 9 Daten aus den Lohn- und Einkommensteuerstatistiken
  14. § 10 Zusammenführung
  15. § 11 Löschung
  16. Unterabschnitt 2 · Erhebung von Daten zur Erprobung der Ermittlung des Bildungsstands der Bevölkerung
  17. § 12 Daten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
  18. § 13 Daten aus dem Zensus 2022 und dem Mikrozensus
  19. § 14 Zusammenführung
  20. § 15 Löschung
  21. Abschnitt 4 · Weitere Regelungen
  22. § 16 Verarbeitung von Daten aus dem Zensus 2022 und dem Mikrozensus für Zwecke europäischer Bevölkerungsstatistiken einschließlich Zensus
  23. § 17 Einrichtungsregister
  24. § 18 Durchführung von Untersuchungen zur Nutzung von Fernerkundungsdaten