Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über staatliche Auszeichnungen für Rettungstaten
Rettungsmedaillengesetz§ 9
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Ministerium des Innern im
Einvernehmen mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen.