Gesetze / Schiffspersonalverordnung-Rhein
RheinSchPersV§ 7.05 Streckenkundepflichtige Strecke
Ohne Rücksicht auf die betreffende Patentart sind spezifische Streckenkenntnisse darüber hinaus zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) erforderlich.