Gesetze / Schiffspersonalverordnung-Rhein
RheinSchPersV§ 8.01 Allgemeine Bestimmungen
Wer ein Radarpatent erwerben will, muss
a)
mindestens 18 Jahre alt sein;
b)
Inhaber eines Schifferpatentes und
c)
Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses sein.
Gesetze / Schiffspersonalverordnung-Rhein
RheinSchPersVWer ein Radarpatent erwerben will, muss