Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Richterernennungsverordnung

RiErnennV

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Ernennung, die Entlassung auf

schriftliches Verlangen und die Versetzung in den Ruhestand wegen

Dienstunfähigkeit der Richter im Landesdienst mit Ausnahme der Richter bei

den durch den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer

Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. April 2004

(GVBl. I S. 281, 283) errichteten gemeinsamen Fachobergerichten.

§ 2