Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Richterernennungsverordnung
RiErnennV§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Ernennung, die Entlassung auf
schriftliches Verlangen und die Versetzung in den Ruhestand wegen
Dienstunfähigkeit der Richter im Landesdienst mit Ausnahme der Richter bei
den durch den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer
Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. April 2004
(GVBl. I S. 281, 283) errichteten gemeinsamen Fachobergerichten.