Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahlordnung zum Brandenburgischen Richtergesetz
RiWO§ 50 Wahlvorschläge, Stimmzettel
Auf den Wahlvorschlägen und den Stimmzetteln für die Wahl des Gesamtrichter- oder Gesamtstaatsanwaltsrates ist auch die Dienststelle der Bewerberin oder des Bewerbers aufzuführen.