Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahlordnung zum Brandenburgischen Richtergesetz

RiWO

§ 50 Wahlvorschläge, Stimmzettel

Auf den Wahlvorschlägen und den Stimmzetteln für die Wahl des Gesamtrichter- oder Gesamtstaatsanwaltsrates ist auch die Dienststelle der Bewerberin oder des Bewerbers aufzuführen.

§ 49 § 51