Gesetze / Landesrecht Brandenburg / RiWO · GVBl.II/11, [Nr. 59]

Wahlordnung zum Brandenburgischen Richtergesetz (RiWO)

54 Normen · ausgefertigt 22.09.2011 · Änderungen

  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Wahlvorstand
  3. § 3Wählerverzeichnis
  4. § 4Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
  5. § 5Wahlausschreiben
  6. § 6Wahlvorschläge
  7. § 7Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
  8. § 8Bekanntgabe der Wahlvorschläge
  9. § 9Sitzungsniederschrift
  10. § 10Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgaben
  11. § 11Wahltag
  12. § 12Wahlhandlung
  13. § 13Briefwahl
  14. § 14Behandlung im Wege der Briefwahl abgegebener Stimmen
  15. § 15Ordnung im Wahlraum
  16. § 16Auszählung der Stimmen
  17. § 17Wahlniederschrift
  18. § 18Benachrichtigung der gewählten Personen
  19. § 19Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  20. § 20Bekanntgabe
  21. § 21Berechnung der Fristen
  22. § 22Wahlvorstand
  23. § 23Bildung des Wahlvorstandes
  24. § 24Wahlausschreiben
  25. § 25Wahlvorschläge
  26. § 26Zusammenstellung der Gesamtwahlvorschläge
  27. § 27Bestimmung des Wahltages
  28. § 28Wahlniederschrift
  29. § 29Wahlergebnis
  30. § 30Anzeige des Wahlergebnisses
  31. § 31Aufbewahrung der Unterlagen
  32. § 32Listen der dem Landtag für den Richterwahlausschuss vorzuschlagenden Personen
  33. § 33Wahlvorstand
  34. § 34Bildung des Wahlvorstandes
  35. § 35Zusammensetzung der Richter- und Staatsanwaltsräte
  36. § 36Ausübung des Wahlrechts
  37. § 37Wahlvorschläge
  38. § 38Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
  39. § 39Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
  40. § 40Bezeichnung der Wahlvorschläge
  41. § 41Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
  42. § 42Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personen- und Mehrheitswahl)
  43. § 43Wahl eines Richter- oder Staatsanwaltsrates, der aus einem Mitglied besteht (Personen- und Mehrheitswahl)
  44. § 44Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  45. § 45Wahlvorstand, Wahltag
  46. § 46Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl der Richter- und Staatsanwaltsräte
  47. § 47Gesamtwahlvorstand
  48. § 48Wahlvorstand bei gesonderter Wahl des Gesamtrichter- oder Gesamtstaatsanwaltsrates
  49. § 49Wahlausschreiben
  50. § 50Wahlvorschläge, Stimmzettel
  51. § 51Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  52. § 52Wahlvorschläge, anzuwendende Bestimmungen
  53. § 53Übergangsvorschrift
  54. § 54Inkrafttreten, Außerkrafttreten