Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekosten-Trennungsgeldzuständigkeitsübertragungsverordnung MP

RkTrZÜVMP

§ 3 Übergangsvorschrift

Für Anträge auf Berechnung und Zahlung von Reisekosten sowie auf Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingegangen sind und über die noch nicht abschließend entschieden worden ist, verbleibt es bei der Zuständigkeit der bisher zuständigen Stellen. Dies gilt auch für die Vertretung in zu diesem Zeitpunkt bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

§ 2 § 4