Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekosten-Umzugskosten-Trennungsgeldzuständigkeitsübertragungsverordnung MIK
RkUkTrZÜVMIK§ 1 Übertragung von Aufgaben
(1) Die Zuständigkeit des Ministeriums des Innern und für Kommunales für die Berechnung und Zahlung von Reise- und Umzugskosten im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes wird für den gesamten Geschäftsbereich auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen.
(2) Die Zuständigkeit des Ministeriums des Innern und für Kommunales für die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld nach § 63 Absatz 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes wird für den gesamten Geschäftsbereich auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen.
Einzelnorm