Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekosten-Umzugskosten-Trennungsgeldzuständigkeitsübertragungsverordnung MIK
RkUkTrZÜVMIK§ 2 Vertretung bei Klagen
Im Rahmen der Übertragung der Zuständigkeit nach § 1 wird die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg ermächtigt, das Ministerium des Innern und für Kommunales mit seinem gesamten Geschäftsbereich in verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten zu vertreten. Dies gilt auch für Anträge in einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
Einzelnorm