Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekosten-Umzugskosten-Trennungsgeldzuständigkeitsübertragungsverordnung MIK

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§ 2 Vertretung bei Klagen

Im Rahmen der Übertragung der Zuständigkeit nach § 1 wird die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg ermächtigt, das Ministerium des Innern und für Kommunales mit seinem gesamten Geschäftsbereich in verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten zu vertreten. Dies gilt auch für Anträge in einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

Einzelnorm

§ 1 § 3