Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung MUGV
RkZÜVMUGV§ 1 Übertragung von Aufgaben
(1) Die Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz für die Berechnung und Zahlung von Reisekosten im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes wird für den gesamten Geschäftsbereich auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen.
(2) Ebenso wird die Zuständigkeit für die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld nach § 9 Absatz 3 der Trennungsgeldverordnung auch im Falle von Abordnungen im Rahmen der Aus- oder Fortbildung auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen.