Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung MASGF
RkZÜVMASGF§ 1 Übertragung von Aufgaben
(1) Die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für die Berechnung und Zahlung von Reisekosten im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes wird für den gesamten Geschäftsbereich auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen.
(2) Ebenso wird die Zuständigkeit für die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld nach § 1 Satz 1 der Brandenburgischen Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit § 9 Absatz 3 der Trennungsgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1999 (BGBl. I S. 1533), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 38 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, für den gesamten Geschäftsbereich auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen.