Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

SÜFV 2023

§ 5 Deutsche Bundesbank

Lebenswichtige Einrichtungen sind die Arbeitseinheiten, die den Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik der Deutschen Bundesbank beim unbaren Großbetragszahlungsverkehr sicherstellen, sowie die Einrichtungen der zentralen Bargeldversorgung.

§ 4 § 6