Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

SÜFV 2023

§ 6 Oberste Bundesbehörden

Lebenswichtige Einrichtungen in den obersten Bundesbehörden sind die Arbeitseinheiten, die den Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik sicherstellen und deren Ausfall die Tätigkeit oberster Bundesbehörden erheblich beeinträchtigen würde.

§ 5 § 7