Gesetze / Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

SAG

§ 25 Genehmigungserfordernis

Eine Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung darf nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Antrag des übergeordneten Unternehmens der Gruppe abgeschlossen werden.

§ 24 § 26