Gesetze / SAG · BGBl I 2014, 2091

Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen

205 Normen · ausgefertigt 10.12.2014 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Abwicklungsbehörde; Aufsichtsbehörde
  6. § 4 Vertraulichkeit von Informationen; personenbezogene Daten; Informationsansprüche
  7. § 5 Verschwiegenheitspflicht
  8. § 6 Zulässiger Informationsaustausch zwischen Behörden im Rahmen dieses Gesetzes
  9. § 7 Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen
  10. § 8 Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten
  11. § 9 Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen
  12. § 10 Sonstige Vorschriften
  13. § 11 Zugang zu Informationen
  14. Teil 2 · Aufsichtsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Frühintervention
  15. Kapitel 1 · Sanierungsplanung
  16. § 12 Sanierungsplanung
  17. § 13 Ausgestaltung von Sanierungsplänen
  18. § 14 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan
  19. § 15 Prüfung und Bewertung von Sanierungsplänen
  20. § 16 Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
  21. § 17 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  22. § 18 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  23. § 19 Vereinfachte Anforderungen
  24. § 20 Befreiung von Instituten, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
  25. § 21 Vertraulichkeitspflicht der Institute und gruppenangehörigen Unternehmen
  26. § 21a Verordnungsermächtigung
  27. Kapitel 2 · Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  28. § 22 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  29. § 23 Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  30. § 24 Abtretungsverbot
  31. § 25 Genehmigungserfordernis
  32. § 26 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz im Inland
  33. § 27 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
  34. § 28 Weiterleitung an die Abwicklungsbehörde
  35. § 29 Einholung der Zustimmung der Anteilsinhaber; Berichtspflichten gegenüber den Anteilsinhabern
  36. § 30 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung; Verordnungsermächtigung
  37. § 31 Beschlüsse über Gewährung und Annahme einer finanziellen Unterstützung
  38. § 32 Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
  39. § 33 Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Inland
  40. § 34 Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
  41. § 35 Offenlegungspflichten
  42. Kapitel 3 · Frühzeitiges Eingreifen
  43. § 36 Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung
  44. § 37 Abberufung der Geschäftsleitung
  45. § 38 Vorläufiger Verwalter
  46. § 39 Koordinierung der Frühinterventionsmaßnahmen und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
  47. Teil 3 · Abwicklungsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Restrukturierung und Abwicklung
  48. Kapitel 1 · Abwicklungsplanung
  49. § 40 Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
  50. § 41 Vereinfachte Anforderungen; Verordnungsermächtigung
  51. § 42 Mitwirkung des Instituts; Verordnungsermächtigung
  52. § 42a Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
  53. § 43 Zentrale Verwahrung und Verwaltung von Finanzkontrakten
  54. § 44 Information der Abwicklungsbehörde über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  55. § 45 Mitwirkung Dritter; Verordnungsermächtigung
  56. § 46 Gruppenabwicklungspläne; Mitwirkung der EU-Mutterunternehmen und Dritter
  57. § 47 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  58. § 48 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  59. Kapitel 2 · Anforderungen in Bezug auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, relevante Kapitalinstrumente und genehmigtes Kapital
  60. Abschnitt 1 · Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  61. § 49 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  62. § 49a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  63. § 49b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
  64. § 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  65. § 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten
  66. § 49e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
  67. § 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind
  68. § 49g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
  69. § 49h Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Liquidationseinheiten
  70. § 50 Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  71. § 51 Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
  72. § 52 Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde
  73. § 53 Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  74. § 54 Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
  75. § 55 Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in Drittstaaten
  76. Abschnitt 2 · Genehmigtes Kapital und andere Instrumente harten Kernkapitals
  77. § 56 Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der Gläubigerbeteiligung
  78. Kapitel 3 · Abwicklungsfähigkeit
  79. § 57 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
  80. § 58 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
  81. § 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen
  82. § 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung
  83. § 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
  84. § 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
  85. Kapitel 4 · Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
  86. § 61 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
  87. Teil 4 · Abwicklung
  88. Kapitel 1 · Abwicklungsbefugnis, Voraussetzungen und weitere Befugnisse
  89. § 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute
  90. § 63 Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung
  91. § 64 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
  92. § 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  93. § 66 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen
  94. § 66a Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung
  95. § 67 Abwicklungsziele
  96. § 68 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
  97. § 69 Bewertung; gerichtliche Überprüfung
  98. § 70 Sachverständiger Prüfer
  99. § 71 Zwecke der Bewertung
  100. § 72 Grundsätze der Bewertung
  101. § 73 Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile
  102. § 74 Vorläufige Bewertung
  103. § 75 Abschließende Bewertung
  104. § 76 Verordnungsermächtigung
  105. § 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
  106. § 78 Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort
  107. § 79 Unterstützende Maßnahmen
  108. § 80 Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
  109. § 81 Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände
  110. § 82 Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten
  111. § 83 Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten
  112. § 84 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
  113. § 85 Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen
  114. § 86 Kontrollbefugnisse
  115. § 87 Sonderverwaltung; gemeinsamer Sonderverwalter für gruppenangehörige Unternehmen
  116. § 88 Rechte, Aufgaben und Befugnisse des Sonderverwalters
  117. Kapitel 2 · Abwicklungsinstrumente
  118. Abschnitt 1 · Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger
  119. § 89 Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente
  120. § 90 Instrument der Gläubigerbeteiligung
  121. § 91 Bail-in-fähige Verbindlichkeiten
  122. § 92 Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall
  123. § 93 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
  124. § 94 Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds
  125. § 95 Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  126. § 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten
  127. § 97 Haftungskaskade
  128. § 98 Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung
  129. § 99 Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  130. § 100 Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  131. § 101 Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  132. § 102 Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans
  133. § 103 Anforderungen an den Restrukturierungsplan
  134. § 104 Bewertung und Genehmigung des Restrukturierungsplans
  135. § 105 Umsetzung des Restrukturierungsplans; spätere Überarbeitungen
  136. § 106 Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
  137. Abschnitt 2 · Übertragung von Anteilen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnissen
  138. Unterabschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  139. § 107 Übertragung
  140. § 108 Mehrfache Anwendung
  141. § 109 Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers
  142. § 110 Auswahl der Übertragungsgegenstände
  143. § 111 Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
  144. § 112 Drittvergleich
  145. § 113 Wirkungen der Abwicklungsanordnung bei Übertragung
  146. § 114 Wirksamwerden der Übertragung
  147. § 115 Eintragung der Übertragung
  148. § 116 Insolvenzantragspflicht; Haftung des übernehmenden Rechtsträgers
  149. § 117 Übertragungsgegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
  150. § 118 Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen
  151. § 119 Inländische Erlaubnis-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
  152. § 120 Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes
  153. § 121 Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten
  154. § 122 Mitwirkung der Abwicklungsbehörde bei Erlaubnis-, Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren einer ausländischen Behörde
  155. § 123 Gegenseitige Unterstützung der betroffenen Rechtsträger
  156. § 124 Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger
  157. § 125 Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger
  158. Unterabschnitt 2 · Besondere Vorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
  159. § 126 Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung
  160. § 127 Rückübertragungen
  161. Unterabschnitt 3 · Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut
  162. § 128 Verfassung des Brückeninstituts
  163. § 129 Vermarktung oder Liquidation des Brückeninstituts
  164. § 130 Vermögenslage des Brückeninstituts
  165. § 131 Rück- und Weiterübertragungen
  166. Unterabschnitt 4 · Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft
  167. § 132 Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
  168. § 133 Verfassung der Vermögensverwaltungsgesellschaft
  169. § 134 Besondere Vorschriften für die Gegenleistung
  170. § 135 Rückübertragung
  171. Abschnitt 3 · Abwicklungsanordnung; Vorschriften für das Verfahren; Rechtsformwechsel; Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen; Schutzbestimmungen
  172. Unterabschnitt 1 · Bestimmungen für den Erlass einer Abwicklungsanordnung; sonstige Verfahrensvorschriften; Rechtswirkungen
  173. § 136 Inhalt der Abwicklungsanordnung
  174. § 137 Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung
  175. § 138 Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung
  176. § 139 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
  177. § 140 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde
  178. § 141 Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit
  179. § 142 Abzugsmöglichkeit
  180. § 143 Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder und ehemalige Organmitglieder
  181. § 144 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
  182. Unterabschnitt 2 · Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen
  183. § 145 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung
  184. Unterabschnitt 3 · Ausgleichszahlung für benachteiligte Anteilsinhaber, Gläubiger und Einlagensicherungssysteme; Schutzbestimmungen
  185. § 146 Vergleich mit dem Ausgang eines hypothetischen Insolvenzverfahrens; Verordnungsermächtigung
  186. § 147 Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger
  187. § 148 Schutzbestimmungen für Sozialpläne
  188. Unterabschnitt 4 · Rechtsformwechsel
  189. § 149 Anordnung eines Rechtsformwechsels
  190. Unterabschnitt 5 · (weggefallen)
  191. (XXXX) §§ 150 bis 152 (weggefallen)
  192. Teil 5 · Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
  193. § 152a Anwendungsbereich
  194. § 152b Zuständigkeit
  195. § 152c Unabhängiger Prüfer
  196. § 152d Abwicklungsinstrumente, Anordnungsbefugnis
  197. § 152e Ausgleich des Differenzbetrags
  198. § 152f Inhalt der Abwicklungsanordnung
  199. § 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne
  200. § 152h Rechtsschutz
  201. § 152i Verordnungsermächtigung
  202. § 152j Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2021/23
  203. Teil 6 · Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung und Beziehungen zu Drittstaaten
  204. Kapitel 1 · Anerkennung von Maßnahmen der Behörden anderer Mitgliedstaaten
  205. § 153 Wirksamkeit von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
  206. Kapitel 2 · Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung
  207. Abschnitt 1 · Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
  208. § 154 Allgemeine Grundsätze für Entscheidungsfindungen, an denen eine Behörde oder mehrere Behörden anderer Mitgliedstaaten beteiligt sind
  209. § 155 Zuständigkeit der Abwicklungsbehörde
  210. § 156 Abwicklungskollegium
  211. § 157 Mitglieder des Abwicklungskollegiums und weitere Teilnehmer
  212. § 158 Organisation des Abwicklungskollegiums
  213. § 159 Europäische Abwicklungskollegien
  214. § 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten
  215. Abschnitt 2 · Gruppenabwicklung im Fall eines Tochterunternehmens, das nicht EU-Mutterunternehmen ist
  216. § 161 Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
  217. § 162 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  218. § 163 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  219. § 164 Gruppenabwicklungskonzept
  220. § 165 Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
  221. Abschnitt 3 · Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
  222. § 166 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
  223. Kapitel 3 · Beziehungen zu Drittstaaten
  224. § 167 Vereinbarungen mit Drittstaaten
  225. § 168 Zusammenarbeit mit Drittstaatsbehörden
  226. § 169 Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
  227. § 170 Recht auf Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
  228. § 171 Abwicklung von inländischen Unionszweigstellen
  229. Teil 7 · Bußgeldvorschriften
  230. § 172 Bußgeldvorschriften
  231. § 172a Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2021/23
  232. § 173 Zuständige Verwaltungsbehörde
  233. § 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen
  234. § 175 Beteiligung der Abwicklungsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen
  235. Teil 8 · Weitere Befugnisse
  236. Kapitel 1 · Maßnahmen des Ausschusses
  237. § 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen
  238. § 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung
  239. § 178 Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder
  240. Kapitel 2 · Untersuchungsbefugnisse der Abwicklungsbehörde
  241. § 178a Auskunfts- und Vorlageverlangen
  242. § 178b Vornahme von Prüfungen und Prüfungen vor Ort
  243. Teil 9 · Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen
  244. § 179 Rechtsschutz
  245. § 179a Besondere Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
  246. § 180 Unterbrechung von gerichtlichen Verfahren in Zivilsachen
  247. § 181 Haftungsbeschränkung