Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SBG-Errichtungsverordnung
SBGV§ 16 Beschäftigte
Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der Stiftung werden durch privatrechtliche Arbeitsverträge geregelt. Hinsichtlich der Vertragsinhalte finden die für Tarifbeschäftigte des Landes Brandenburg geltenden tarifrechtlichen Regelungen entsprechend Anwendung.