Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes

SECHSTER_RUNDFUNKAEND_STV

Art 1 Zustimmung zum Vertrag

Dem am 21. Dezember 2001 unterzeichneten Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2