Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes

SECHSTER_RUNDFUNKAEND_STV

Art 2 Gesetz zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes

Für Art 2 SECHSTER_RUNDFUNKAEND_STV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

Art 1 Art 3