Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes
SECHSTER_RUNDFUNKAEND_STVArt 2 Gesetz zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes
Für Art 2 SECHSTER_RUNDFUNKAEND_STV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.