Gesetze / Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB 10 § 83a Benachrichtigung bei einer Verletzung des Schutzes von Sozialdaten Historische Fassung — Stand 31.12.2025 bis 14.01.2026. Zur aktuellen Fassung → Für diese Norm liegt kein Text vor.