Gesetze / Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme

SGB3EntGRuhV

§ 4

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

§ 3