Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024§ 41 Umbenennung einer Dienststelle
Bei Umbenennung einer Dienststelle bleiben die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen im Amt.
Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024Bei Umbenennung einer Dienststelle bleiben die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen im Amt.