Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024§ 65 Verschwiegenheitspflicht
Die Gleichstellungsvertrauensfrau und ihr Personal sind entsprechend § 44 zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024Die Gleichstellungsvertrauensfrau und ihr Personal sind entsprechend § 44 zur Verschwiegenheit verpflichtet.