Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024§ 72 Kosten
Die Dienststelle trägt die Kosten, die der Gleichstellungsbeauftragten auf Grund von Rechtsbehelfen nach diesem Gesetz entstehen.
Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024Die Dienststelle trägt die Kosten, die der Gleichstellungsbeauftragten auf Grund von Rechtsbehelfen nach diesem Gesetz entstehen.