Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SPNV-Planverordnung
SPNVPlV§ 1
Grundlage für die Entwicklung des
Schienenpersonennahverkehrs und den Rahmen für eine landesweit
koordinierte Verkehrsentwicklung des gesamten öffentlichen
Personennahverkehrs bis zum Jahr 2002 bildet der Nahverkehrsplan für den
Schienenpersonennahverkehr (Anlage).