Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SPNV-Planverordnung

SPNVPlV

§ 1

Grundlage für die Entwicklung des

Schienenpersonennahverkehrs und den Rahmen für eine landesweit

koordinierte Verkehrsentwicklung des gesamten öffentlichen

Personennahverkehrs bis zum Jahr 2002 bildet der Nahverkehrsplan für den

Schienenpersonennahverkehr (Anlage).

§ 2