Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

STV_FOLTER_2010

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 16. Februar 2010

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Staatsvertrag

§ 1