Gesetze / Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung SVHV § 20 Einweisung in eine Stelle für Beamte Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Stelle für Beamte verliehen werden.