Gesetze / Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung

SVHV

§ 34 Verbände, Vereinigungen

Für die Verbände und die sonstigen Vereinigungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung entsprechend.

§ 33 § 35