Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
SaAusbV 2005§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Fahrzeugsattlerei,
2.
Reitsportsattlerei und
3.
Feintäschnerei
gewählt werden.