Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin

SaAusbV 2005

§ 2 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Fahrzeugsattlerei,
2.
Reitsportsattlerei und
3.
Feintäschnerei

gewählt werden.

§ 1 § 3