Gesetze / Saatgutverordnung

SaatV

§ 20 Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie

(1) Die Anforderungen an die Sortenreinheit des Standardsaatgutes ergeben sich aus Anlage 2 Nummer 7.1.

(2) Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Standardsaatgutes ergeben sich aus Anlage 3 Nummer 7.

(3) Das Höchstgewicht einer Partie ergibt sich aus Anlage 4.

§ 19 § 20a