Gesetze / Sachenrechtsbereinigungsgesetz
SachenRBerG§ 105 Inhalt der Klageschrift
In der Klageschrift hat sich der Kläger auf den notariellen Vermittlungsvorschlag zu beziehen und darzulegen, ob und in welchen Punkten er eine hiervon abweichende Feststellung begehrt.