Gesetze / SamEnV · BGBl I 2008, 2053 (2181)

Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren

19 Normen · ausgefertigt 14.10.2008 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Künstliche Besamung
  4. § 1 Begriffsbestimmungen
  5. § 2 Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation
  6. § 3 Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation
  7. § 4 Ausnahmen
  8. § 5 Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation
  9. § 6 Kennzeichnung von Samen
  10. § 7 Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen
  11. § 8 Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
  12. Abschnitt 2 · Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
  13. § 9 Prüfeinsatz
  14. Abschnitt 3 · Embryotransfer
  15. § 10 Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit
  16. § 11 Anforderungen beim Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit
  17. § 12 Kennzeichnungsnummer der Embryo-Entnahmeeinheit
  18. § 13 Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
  19. § 14 Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen
  20. § 15 Aufzeichnungen über die Verwendung von Eizellen und Embryonen
  21. Abschnitt 4 · Bestimmungen zum Datenzugang
  22. § 16 Zugang zu Daten aus Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
  23. Abschnitt 5 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
  24. § 17 Ordnungswidrigkeiten
  25. § 18 Aufhebung von Rechtsverordnungen
  26. § 19 Inkrafttreten
  27. Schlussformel
  28. Anlage 1 (zu § 2 und § 3 Nr. 1, 5 und 6)Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation
  29. Anlage 2 (zu § 3 Nr. 5, 6, 8 und 13 Buchstabe a, § 4 Abs. 1 und 2)Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
  30. Anlage 3 (zu § 10 und § 11 Nr. 1)Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit