Gesetze / Samenverordnung SamEnV § 19 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 22.07.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt 14 Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die §§ 5 und 12 am Tag nach der Verkündung in Kraft.