Gesetze / Samenverordnung

SamEnV

§ 10 Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit

Die für die Gewinnung, Aufbereitung und Lagerung von Eizellen und Embryonen erforderlichen Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit sind vorhanden, wenn die Embryo-Entnahmeeinheit mindestens über die in Anlage 3 genannten Einrichtungen verfügt.

§ 9 § 11