Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau
SchKfmAusbV 2004§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau
SchKfmAusbV 2004Die Ausbildung dauert drei Jahre.