Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
SchRegDV§ 16
Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Schiffregister einzutragen:
1.
bei natürlichen Personen der Name (Vorname und Familienname), der Beruf und der Wohnort sowie nötigenfalls andere die Berechtigten deutlich kennzeichnende Merkmale;
2.
bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma oder der Name und der Sitz.