Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
SchSiAusbV 2008§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.