Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
SchSiAusbV 2008§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
SchSiAusbV 2008Die Ausbildung dauert drei Jahre.