Gesetze / Verordnung zur Bekämpfung der San-Jose-Schildlaus SchildlV § 7 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 19.10.2023. Zur aktuellen Fassung → Das Züchten und Halten der San-Jose-Schildlaus sowie das Arbeiten mit diesem Schadorganismus sind verboten.