Gesetze / Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz
SchlussFinG§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. Das Bundesministerium der Finanzen verwaltet das Sondervermögen.
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SchlussFinGDas Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. Das Bundesministerium der Finanzen verwaltet das Sondervermögen.