Gesetze / SchlussFinG · BGBl I 2009, 1702

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“

7 Normen · ausgefertigt 06.07.2009 · Änderungen

  1. § 1 Errichtung des Sondervermögens
  2. § 2 Zweck des Sondervermögens
  3. § 3 Stellung im Rechtsverkehr
  4. § 4 Zuführung der Mittel
  5. § 5 Haushalt
  6. § 6 Rechnungslegung
  7. § 7 Inkrafttreten