Gesetze / SchuldBBerG · BGBl I 1994, 2624, 2634

Gesetz zur Behandlung von Schuldbuchforderungen gegen die ehemalige Deutsche Demokratische Republik

9 Normen · ausgefertigt 27.09.1994 · Änderungen

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Schuldbuchforderungen mit besonderen Vermerken
  3. § 3 Schuldbuchforderungen ohne besondere Vermerke
  4. § 4 Hinterlegungen aus Schuldbuchforderungen
  5. § 5 Restitution
  6. § 6 Schließung der Schuldbücher
  7. § 7 Finanzielle Aufwendungen
  8. § 8 Aktenaufbewahrung
  9. § 9 Ausschlußfrist sonstiger Ansprüche aus Schuldbuchforderungen